Digitale Schulentwicklung – Digitalcoaching für Schulleitungen

Die Digitalisierung einer Schule ist ein komplexes und langjähriges Schulentwicklungsvorhaben, das alle Bereiche der Schulentwicklung umfasst. In diesem Prozess spielt die Schulleitung eine zentrale Rolle, weil nur sie die Schule in ihrer Gesamtheit überblickt. In der Steuerung dieses Prozesses spielt die Schulleitung daher eine entscheidende Rolle bei der digitalen Transformation. In einer Kleingruppe von 5 bis 7 Schulleitungen weiterführender Schulen erfolgt über ein Jahr eine Begleitung hin zur Digitalisierung der Schule.

Nach Ermittlung des Status Quo wird in der Kleingruppe eine individuelle Vision für das Lernen mit digitalen Medien an der Schule erarbeitet und eine konkrete Entwicklungsstrategie entwickelt. Die einzelnen Schritte auf diesem Weg werden im Verlauf des Jahres begleitet, Schwierigkeiten besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Nach dem ersten Jahr kann optional noch ein Einzelcoaching für die Schulleitungen vereinbart werden, die an dem ersten Teil des Digitalcoachings teilgenommen haben.

Mittwoch, 25. September 2024, von 9 bis 17 Uhr
Dienstag, 12. November 2024, von 9 bis 17 Uhr
Dienstag, 18. Februar 2025, von 14 bis 18 Uhr
Mittwoch, 30. April 2025, von 14 bis 18 Uhr
Dienstag, 17. Juni 2025, von 9 bis 17 Uhr

Titel: Digitale Schulentwicklung – Digitalcoaching für Schulleitungen
Kursnummer: FS243-8
Rubrik: Fortbildung
Referent*in: Dr. Dorothee Pietzko (Schulleiterin, Schulentwicklungsberaterin Digitalisierung)
Seminarart: Schulleitungen weiterführender Schulen
Datum: 25.09.2024 – 17.06.2024
Zeit: 9-17 Uhr
Ort: Haus der Talente
Oberrather Str. 37
40472 Düsseldorf
Raum: Seminarraum 0.14
Kursgebühr: € 525,00

Noch 7 Plätze frei.

Veranstaltung
Kursteilnehmer*in
Schule
SEPA
Ich ermächtige die Finanzbuchhaltung der Stiftung Haus der Talente, Gläubiger-ID: DE77ZZZ00002092522, Bankverbindung: DE97 3005 0110 1007 8827 88 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf DUSSDEDDXXX, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stiftung Haus der Talente von meinem Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis:
Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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